Preisliste
Bohrloch D |
Mauerwerk Ziegel Betonstein
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Stahlbeton Beton Estrich
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Kernbohrung/Durchmesser |
EURO/mm |
EURO/mm |
37 mm |
1,00 |
1,15 |
52 mm |
1,10 |
1,25 |
82 mm |
1,20 |
1,35 |
102 mm |
1,35 |
1,50 |
152 mm |
1,65 |
1,80 |
162 mm |
1,85 |
2,10 |
182 mm |
2,00 |
2,25 |
202 mm |
2,10 |
2,35 |
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Zuschläge:
An-und Abfahrt bis 50 km pauschal |
54,00 € |
An- und Abfahrt von 50 km bis 100 km pauschal |
85,00 € |
An- und Abfahrt ab 100 km pauschal 85,00 EUR, je km mehr 0,70 EUR |
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Baustelleneinrichtung und Räumung |
75,00 € |
Umsetzung Bohrgerät in ein anderes Gebäude oder Stockwerk max. 30 m |
38,00 € |
Gerüstbau > 2,00 m -3,00m Arbeitshöhe max. 3,00m |
39,00 € |
Stundenverrechnungssatz für Regiearbeiten |
55,80 € |
Stahlschnitte < 2cm² (ab D 16 mm und Längsseite 10 mm) |
1,75 € |
Klebedübel für poröses Mauerwerk |
7,50 € |
Folienabdeckung für Wand- und Boden je/m² |
2,50 € |
Absaugen von Spülwasser pro Bohrung |
10,00 € |
Strom muss bauseitig gestellt werden |
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Schrägbohrung |
25% vom Bohrpreis |
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Überkopfbohrung Preis auf Anfrage! |
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Berechnungsbeispiel:
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1 Bohrung in Stahlbeton D 152 mm, je mm 1,80 EUR |
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Bohrtiefe: 30 mm = 30 mm x 1,80 EUR = 54,00 EUR |
54,00 € |
1 Bohrung in Mauerwerk D 202 mm, je mm 2,10 EUR |
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Bohrtiefe: 40 mm = 40 mm x 2,10 EUR = 84,00 EUR |
84,00 € |
1 ST An- und Abfahrt pauschal bis 50 km = 54,00 EUR |
54,00 € |
1 ST Baustelleneinrichtung pauschal 85,00 EUR |
85,00 € |
Kosten insg. zuzügl. Steuer |
277,00 € |
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unser Angebot ist freibleibend.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer
Unsere Einsatzorte:
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KERNBOHRARBEITEN
Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Bedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge. Von diesen Bedingungen abweichende
Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Wasser – Strom
Strom (230 V / 16 A) und Druckwasser ist bauseits kostenlos in einer maximalen Entfernung von 20 m beizustellen.
Anzeigen der Bohrpunkte
Das Einmessen und Anzeigen der Bohrpunkte ist durch den Auftraggeber zu veranlassen. Der seitliche Mindestabstand zu
Böden, Decken, Wänden oder ähnlichem beträgt 10 cm.
Haftung
Für Schäden an Kabeln, Leitungen oder dgl. welche sich in der Bohrtrasse befinden, für Wasserschäden und Veränderungen
des statischen Gefüges wird jegliche Haftung und Verantwortung abgelehnt. Der Auftraggeber verpflichtet sind vor Baubeginn
jegliche Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten einzuholen.
Zeitweilige Arbeitsunterbrechungen unseres Unternehmens aufgrund höherer Gewalt und eventuelle Schäden an Geräten
berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Regressanspruch zu stellen.
Erforderliche Baustellenabsicherungen sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften bauseits durchzuführen und unser
Unternehmen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Gerüste
Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst bauseits aufzustellen. Der Mehraufwand
für Bohrung ab Gerüst wird mit einem Zuschlag von 15 % auf die Bohrpreise verrechnet.
Bei Gerüstbeistellung durch unser Unternehmen verrechnen wir eine Pauschale von 99 EURO pro Bohrung. (Arbeitshöhe
max. 3,00 m)
Stahlzuschlag
Beim Bohren von Stahlbeton ist eine Durchtrennung von Bewehrungen bis 2,0 cm² Gesamtschnittfläche pro Kernbohrung im
Preis enthalten. Beim Abbohren von Stahlschnittfläche >2,0 cm² pro Kernbohrung (Summe der Quer- und Längseisen) wird
ein Stahlzuschlag von 2,75 EURO pro Quadratzentimeter Stahlschnittfläche verrechnet. (Gesamte Schnittfläche)
Abrechnung und Ausmaßfeststellung
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Ausmaß. Die Ausmaßfeststellung erfolgt bei Beendigung der Arbeiten bzw. am
Ende des Arbeitstages. Sollte kein vom Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter zwecks Bestätigung der Leistungen vor Ort
sein, gilt das unsererseits erfasste Ausmaß als vom Auftraggeber anerkannt.
Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und gelten für Bohrtiefen bis 0,5 m.
Unsere Zahlungskonditionen: 8 Tage netto.
Abzüge von Teilrechnungen als Sicherstellung, sowie Deckungs- oder Haftungsrücklässe sind nicht zulässig. Bei
Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 11 % berechnet.
Regie
Lassen sich Bohrkerne nicht ziehen, so wird der anfallende Aufwand in Regiestunden mit 59,80 EURO pro Stunde/Arbeiter
verrechnet. Bei Wartezeiten, die nicht durch ein Verschulden unseres Unternehmens entstehen, wird ein Stundensatz von 59,80
EURO pro Stunde/Arbeiter verrechnet.
Bei angeordneten Arbeiten MO – DO von 17:00 – 20:00 Uhr, FR von 13:00 – 20:00 Uhr gelangt ein Zuschlag von 40,00 EURO
pro Stunde/Arbeiter und MO – SA von 20:00 – 05:00 Uhr, SO und Feiertag von 00:00 – 24:00 Uhr gelangt ein Zuschlag von
62,80 EURO pro Stunde/Arbeiter zur Verrechnung.
Baustellenreinigung
Die Arbeitsstelle wird nach Beendigung der Arbeiten besenrein verlassen. Das Absaugen des Spülwassers auf Wunsch des
Auftraggebers erfolgt mittels Wassersauger. Es ist uns aber nicht möglich, das anfallende Spülwasser gänzlich abzusaugen. Für
Wasserschäden bzw. Verschmutzungen kann daher unsererseits auf keinem Fall eine Haftung übernommen werden.
Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot
zugrunde lagen, behalten wir uns vor, Nachforderungen zu stellen oder auch vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Falle
gelangt die bereits durchgeführte Leistung zur Verrechnung.