Kernbohrungen

 

IMG_6407Preisliste

Bohrloch D

Mauerwerk

Ziegel

Betonstein

 

Stahlbeton

Beton

Estrich

 

 

 

 

Kernbohrung/Durchmesser

EURO/mm

EURO/mm

 

37 mm

1,00

1,15

52 mm

1,10

1,25

82 mm

1,20

1,35

102 mm

1,35

1,50

152 mm

1,65

1,80

162 mm

1,85

2,10

182 mm

2,00

2,25

202 mm

2,10

2,35

 

 

 

Zuschläge:                                                                                       


 

An-und Abfahrt bis 50 km pauschal

54,00 €

An- und Abfahrt von 50 km bis 100 km pauschal

85,00 €

An- und Abfahrt ab 100 km pauschal 85,00 EUR, je km mehr 0,70 EUR

 

Baustelleneinrichtung und Räumung

75,00 €

Umsetzung Bohrgerät in ein anderes Gebäude oder Stockwerk max. 30 m

38,00 €

Gerüstbau > 2,00 m -3,00m Arbeitshöhe max. 3,00m

39,00 €

Stundenverrechnungssatz für Regiearbeiten

55,80 €

Stahlschnitte < 2cm² (ab D 16 mm und Längsseite 10 mm)

1,75 €

Klebedübel für poröses Mauerwerk

7,50 €

Folienabdeckung für Wand- und Boden je/m²

2,50 €

Absaugen von Spülwasser pro Bohrung

10,00 €

Strom muss bauseitig gestellt werden

 

Schrägbohrung

25% vom Bohrpreis

 

 

Überkopfbohrung Preis auf Anfrage!

 

Berechnungsbeispiel:

 

 

1 Bohrung in Stahlbeton D 152 mm, je mm 1,80 EUR

 

Bohrtiefe: 30 mm = 30 mm x 1,80 EUR = 54,00 EUR

54,00 €

1 Bohrung in Mauerwerk D 202 mm, je mm 2,10 EUR

 

Bohrtiefe: 40 mm = 40 mm x 2,10 EUR = 84,00 EUR

84,00 €

1 ST An- und Abfahrt pauschal bis 50 km = 54,00 EUR

54,00 €

1 ST Baustelleneinrichtung pauschal 85,00 EUR

85,00 €

Kosten insg. zuzügl. Steuer

277,00 €

 

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unser Angebot ist freibleibend.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer

Unsere Einsatzorte:

  • Kernbohrungen Regensburg
  • Kernbohrungen Straubing
  • Kernbohrungen Cham
  • Kernbohrungen Landshut

 

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KERNBOHRARBEITEN

 

  1. Allgemeines

    Nachstehende Allgemeine Bedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge. Von diesen Bedingungen abweichende

    Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

     

  2. Wasser – Strom

    Strom (230 V / 16 A) und Druckwasser ist bauseits kostenlos in einer maximalen Entfernung von 20 m beizustellen.

     

  3. Anzeigen der Bohrpunkte

    Das Einmessen und Anzeigen der Bohrpunkte ist durch den Auftraggeber zu veranlassen. Der seitliche Mindestabstand zu

    Böden, Decken, Wänden oder ähnlichem beträgt 10 cm.

     

  4. Haftung

    Für Schäden an Kabeln, Leitungen oder dgl. welche sich in der Bohrtrasse befinden, für Wasserschäden und Veränderungen

    des statischen Gefüges wird jegliche Haftung und Verantwortung abgelehnt. Der Auftraggeber verpflichtet sind vor Baubeginn

    jegliche Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten einzuholen.

    Zeitweilige Arbeitsunterbrechungen unseres Unternehmens aufgrund höherer Gewalt und eventuelle Schäden an Geräten

    berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Regressanspruch zu stellen.

    Erforderliche Baustellenabsicherungen sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften bauseits durchzuführen und unser

    Unternehmen diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

     

  5. Gerüste

    Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst bauseits aufzustellen. Der Mehraufwand

    für Bohrung ab Gerüst wird mit einem Zuschlag von 15 % auf die Bohrpreise verrechnet.

    Bei Gerüstbeistellung durch unser Unternehmen verrechnen wir eine Pauschale von 99 EURO pro Bohrung. (Arbeitshöhe

    max. 3,00 m)

     

  6. Stahlzuschlag

    Beim Bohren von Stahlbeton ist eine Durchtrennung von Bewehrungen bis 2,0 cm² Gesamtschnittfläche pro Kernbohrung im

    Preis enthalten. Beim Abbohren von Stahlschnittfläche >2,0 cm² pro Kernbohrung (Summe der Quer- und Längseisen) wird

    ein Stahlzuschlag von 2,75 EURO pro Quadratzentimeter Stahlschnittfläche verrechnet. (Gesamte Schnittfläche)

     

  7. Abrechnung und Ausmaßfeststellung

    Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Ausmaß. Die Ausmaßfeststellung erfolgt bei Beendigung der Arbeiten bzw. am

    Ende des Arbeitstages. Sollte kein vom Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter zwecks Bestätigung der Leistungen vor Ort

    sein, gilt das unsererseits erfasste Ausmaß als vom Auftraggeber anerkannt.

     

  8. Zahlungsbedingungen

    Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und gelten für Bohrtiefen bis 0,5 m.

    Unsere Zahlungskonditionen: 8 Tage netto.

    Abzüge von Teilrechnungen als Sicherstellung, sowie Deckungs- oder Haftungsrücklässe sind nicht zulässig. Bei

    Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 11 % berechnet.

     

  9. Regie

    Lassen sich Bohrkerne nicht ziehen, so wird der anfallende Aufwand in Regiestunden mit 59,80 EURO pro Stunde/Arbeiter

    verrechnet. Bei Wartezeiten, die nicht durch ein Verschulden unseres Unternehmens entstehen, wird ein Stundensatz von 59,80

    EURO pro Stunde/Arbeiter verrechnet.

    Bei angeordneten Arbeiten MO – DO von 17:00 – 20:00 Uhr, FR von 13:00 – 20:00 Uhr gelangt ein Zuschlag von 40,00 EURO

    pro Stunde/Arbeiter und MO – SA von 20:00 – 05:00 Uhr, SO und Feiertag von 00:00 – 24:00 Uhr gelangt ein Zuschlag von

    62,80 EURO pro Stunde/Arbeiter zur Verrechnung.

     

  10. Baustellenreinigung

    Die Arbeitsstelle wird nach Beendigung der Arbeiten besenrein verlassen. Das Absaugen des Spülwassers auf Wunsch des

    Auftraggebers erfolgt mittels Wassersauger. Es ist uns aber nicht möglich, das anfallende Spülwasser gänzlich abzusaugen. Für

    Wasserschäden bzw. Verschmutzungen kann daher unsererseits auf keinem Fall eine Haftung übernommen werden.

     

  11. Vorbehalte

    Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot

    zugrunde lagen, behalten wir uns vor, Nachforderungen zu stellen oder auch vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Falle

    gelangt die bereits durchgeführte Leistung zur Verrechnung.